Beschlussvorlage - Mi 096/25

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Nutzungsänderung Scheune als Wohnhaus (Teilumnutzung) in Qualzow (Flur 65/3, 66/4) wird erteilt.

 

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Der Hauptausschuss hat eine Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben am 28.01.2025 unter der Vorlagennummer Mi 001/25 bereits positiv beschieden. Ein Vorbescheid liegt vor.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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