Beschlussvorlage Mirow - Mi 007/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Aufstellen und Betreiben eines Imbisswagens in Mirow, Schildkamp (Flur 16, Flst. 3/27) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Sowohl die Eigenart der näheren Umgebung als auch die Art der baulichen Nutzung laufen dem Vorhaben zuwider. 

Das Antrag ist abzulehnen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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