Beschlussvorlage Mirow - Mi 139/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Wohnheimes mit gemischter Nutzung Wohnen und Feriengäste in eine Apartmentanlage mit Ferienwohnungen in Fleether Mühle, (Flur 1, Flst. 5/3) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1/2016 – Fleether Mühle, welcher sich derzeit noch in der Aufstellungsphase befindet. Während der Planaufstellung ist ein Vorhaben unter den in § 33 BauGB genannten Voraussetzungen, welche bereits durch den Landkreis bestätigt wurden, zulässig. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Voraussetzungen sind in diesem Fall erfüllt, das Vorhaben ist zulässig.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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