Beschlussvorlage Mirow - Mi 144/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung und Umbau des Gesundheitshauses Mirow, in der Rudolf-Breitscheid-Str. (Flur 8, Flst. 40, 41, 42/1) sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung werden erteilt.   

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 16/97 – „Gartenstraße“ der Stadt Mirow.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben nimmt die vorhandene Gebäudegliederung auf und führt diese in Art und Struktur der 2011 erlassenen Baugenehmigung fort. Dabei wird sich an die damals erstellte rahmenplanerische Stellungnahme für das Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes orientiert.

Städtebauliche Ziele werden nicht beeinträchtigt.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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