Beschlussvorlage Mirow - Mi 113/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau Schlammentwässerung und Schlammzwischenlager, Änderung Umbau und Umnutzung eines vorhandenen Behälters in Mirow/Peetsch, Peetscher Weg (Flur 7, Flst. 61/2) wird erteilt.,

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. der öffentlichen Versorgung bspw. der Abwasserwirtschaft dient.

Die Voraussetzung nach § 35 Abs. 1 Pkt. 1 sind erfüllt. Somit ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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