Beschlussvorlage Mirow - Mi 092/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Sozialraumes in Mirow, Gewerbegebiet am Weinberg

(Mirow, Flur 23, Flst. 12/42) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 03/91 – „Gewerbegebiet am Weinberg in der Fassung der 2. Änderung der Stadt Mirow.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das ist bei dem beantragten Vorhaben der Fall, somit ist es zulässig.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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