Beschlussvorlage Mirow - Mi 025/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer City-Star Werbeanlage (doppelseitig, beleuchtet für temporäre Fremdwerbung) in Mirow, Retzower Straße /Flur 34, Flst. 63/3) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben wurde bereits mit dem Beschluss Mi 066/19 vom 27.08.2019 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Vorhabenträger hat beim Landkreis Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, woraufhin die Gemeinde erneut beteiligt wurde.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über die 6. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 10/92 – Retzower Straße. In diesem wird die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen, in welchem Werbeanlagen dieser Art zulässig sind. Der B-Plan enthält keine Festsetzungen zu Werbeanlagen.

Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Mirow. Nach dieser sind Werbeanlagen dieser Art nicht zulässig.

Den Ausführungen des Landkreises (s. Anhang) und der geltenden Rechtsprechung folgend sollte dem Antrag stattgegeben werden. 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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