Beschlussvorlage Mirow - Mi 029/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neu- /Umbau und Erweiterung des Wochenendhauses in Zietlitz (Flur 20, Flst. 18/7) wird erteilt. 

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

 

Durch das beantragte Vorhaben werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, somit kann es zugelassen werden.    
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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