Beschlussvorlage Mirow - Mi 015/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stellt gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V einen Antrag bei der Straßenaufsichts-behörde auf  Einziehung eines Teilstückes von ca. 200 m² der öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 7/1.

 

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Begründung:

Mit BV Mi 069/19 wurde dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 200 m² aus der öffentlichen Verkehrsfläche zugestimmt.

Die betreffende Fläche (Anlage 1) kann eingezogen werden, weil diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

Im Vorab wurde geprüft, dass für einen künftigen Ausbau der Straße, der dann noch verbleibende Platz ausreichend ist, um die Fahrradien einzuhalten und eine ordnungsgemäße Erschließung herzustellen (Anlage 2).

Der bestehende Anschluss eines Nachbargrundstücks wird nicht beeinträchtigt.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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