Beschlussvorlage Mirow - Mi 114/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch eines Bestandsgebäudes und die Neuerrichtung einer Garage und eines Freisitzes, wird erteilt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird ausgestellt. 
 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes in Mirow. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Des Weiteren darf das beantragte Vorhaben den Sanierungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Mirow nicht zuwiderlaufen, Abbrüche und Rückbauten dürfen nur bei nicht erhaltenswerten Gebäuden erfolgen.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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