Beschlussvorlage Mirow - Mi 110/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Abbruch eines alten Wohnhauses und Neuerrichtung eines Ferienhauses mit Garage in Blankenförde (Flur 4, Flst. 51/1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.01.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Vom Gebietscharakter handelt es sich um ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.
Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
567,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
836,4 kB
|
