Beschlussvorlage - Mi 056/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Nebengebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Mirow (Flur 13, Flst. 9/10, 9/11, 11/4)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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16.06.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.
Durch das beantragte Vorhaben werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, somit kann es zugelassen werden.
Ein Vorbescheid wurde am 11.07.2023 erteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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857,3 kB
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