Beschlussvorlage - Mi 035/26

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Umbau und zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Ferienunterkünften in Mirow, Hohe Brücke (Flur 23, Flst. 15/3) wird erteilt. 

 

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Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 02/2019 – „Ferien auf dem Bauernhof - Hohe Brücke“ der Stadt Mirow. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben widerspricht bezüglich der Baugrenzen den Festsetzungen des B-Planes. Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überbauung der Baugrenze in den Bereichen 1. Südostseite mit dem Balkon um 3,00m, 2. Nordwestseite mit der Terasse um 1,00m und 3. Südwestseite mit der Überdachung um 1,00m wurde gestellt.

Von den Festsetzungen des B-Planes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des B-Planes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Überschreitung der Baugrenzen durch die geplanten Anbauten kann als geringfügig angesehen werden, eine Befreiung wäre in diesem Fall städtebaulich vertretbar.  

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

  

2026

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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