Beschlussvorlage - Mi 030/26

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Beratungsfolge

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 Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch eines Fachwerkspeichers der Lindenapotheke (Denkmal Nr. 613) in Mirow, Rudolf-Breitscheid-Str. (Flur 8, Flst. 39) wird erteilt.  

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Für das Grundstück der Apotheke wird der Abriss eines denkmalgeschützten Fachwerkspeichers beantragt. 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Zulässigkeit richtet sich demnach nach der Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung.

Die Belange des Denkmalschutzes wurden im Vorfeld umfassend berücksichtigt. Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde wurde frühzeitig beteiligt und über die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens in Kenntnis gesetzt. Die abschließende denkmalrechtliche Bewertung obliegt der Fachbehörde.

Das erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Gebäude in einem äußerst schlechten baulichen Zustand befindet. In weiten Teilen sind die Schäden so erheblich, dass bereits eine akute Einsturzgefahr festgestellt wurde. Eine Sanierung wäre nur unter erheblichem Aufwand möglich, da hierfür ein Großteil der vorhandenen Bausubstanz ausgetauscht und das Gebäude faktisch weitgehend zurückgebaut werden müsste.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Kosten einer solchen Sanierung die Kosten eines vergleichbaren Neubaus um etwa 86 % übersteigen würden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine wirtschaftlich vertretbare und zugleich denkmalgerechte Erhaltung des Gebäudes nicht realisierbar.

Unter Abwägung der baulichen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte sowie unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Beteiligung der Denkmalschutzbehörde kann dem Abriss des Fachwerkspeichers zugestimmt werden. 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

  

2026

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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