Beschlussvorlage - Mi 029/26

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Metall-Leichtbauhalle, eines Containers für Sozialräume und einer Garage in Mirow, Am Weinberg (Flur 23, Flst. 12/65) wird erteilt.

 

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Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 03/91 – „Gewerbegebiet Am Weinberg“ der Stadt Mirow.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes, die Erschließung ist gesichert, somit ist das beantragte Vorhaben zulässig. 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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