Beschlussvorlage - We 005/26

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung Wesenberg billigt das Abwägungsergebnis und die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf und beschließt den Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3/91 - "Wohngebiet am Hölkowschen Berg" der Stadt Wesenberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich Begründung, und beschließt, diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich auszulegen, sowie die Behörden, die Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. 

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Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage.

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3/91 - "Wohngebiet am Hölkowschen Berg" der Stadt Wesenberg, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, und der Begründung, wird beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung bzw. einen gemäß § 4b BauGB beauftragten Dritten förmlich beteiligt.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert, und aufgefordert sich zu äußern.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen, zusätzlich in das Internet (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte“) einzustellen. 

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2026

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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