Beschlussvorlage - Mi 012/26

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung für die Halle 3b vom Stahllager mit Zuschnitt in Acetylenbündel, Instandsetzung mit einer Anlage zur Restentglasung von Acetylen Flaschenbündeln im Freien und einem Lagerplatz für Acetylenbündel in Mirow, Weinberg (Flur 23, Flst. 12/45) wird erteilt.  

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Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 03/91 – „Gewerbegebiet Am Weinberg“ der Stadt Mirow.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes, die Erschließung ist gesichert, somit ist das beantragte Vorhaben zulässig. 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2026

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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