Beschlussvorlage - Mi 113/25

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung Mirow billigt das Abwägungsergebnis, und die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf und beschließt, diese während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich auszulegen, und zusätzlich in das Internet einzustellen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis zu informieren. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage.

Der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/22 - "Solarpark Roggentin" der Stadt Mirow bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen der Begründung mit dem Artenschutzfachbeitrag, der Kartierung Avifauna, dem Umweltbericht einschließlich der Ergänung und dem Maßnahmenvorschlag zum Artenschutz, wird beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung, bzw. einen gemäß § 4b BauGB beauftragten Dritten förmlich beteiligt.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert, und aufgefordert sich zu äußern.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen, zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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