Beschlussvorlage - Mi 106/25

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung/Umbau - 1. Teilbereich Stallgebäude zu einer Ferienwohnung, 2. Haushälfte Nr. 2 zu zwei Ferienwohnungen in Diemitz (Flur 3, Flst. 51/1) wird erteilt.

 

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Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Das Grundstück wird im Flächennutzngsplan der Stadt Mirow als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen grenzt aber direkt an eine Fläche die für die Feriennutzung bestimmt ist. Um die Nutzung des Grundstücks zu erhalten könnte dem Vorhaben zugestimmt werden. 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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