Beschlussvorlage Mirow - Mi 026/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch und Neuerrichtung eines Bootsschuppens in Mirow, Mirower See (Flur 29, Flst. 6/6) wird erteilt. 

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

 

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

 

Durch das beantragte Vorhaben werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, somit kann es zugelassen werden.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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