Beschlussvorlage Mirow - Mi 005/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 und nimmt den Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Mirow mbH gemäß § 73 Abs. 1 Ziffer 1 KV M-V zur Kenntnis.

 

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Begründung:

Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019, S. 467), der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik vom 25. Februar 2008 in der zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 09. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) geänderten Fassung, und des Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern für das Haushaltsjahr 2022 vom 29.11.2021.

 

Ist eine Gemeinde gemäß § 73 Abs. 1 Ziffer 1 KV M-V unmittelbar oder mittelbar mit maßgeblichem Einfluss an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so hat sie dafür Sorge zu tragen, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetrieb geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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