Beschlussvorlage Mirow - Mi 139/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten (Befreiung Bau-grenze) und Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung in Mirow, Gartenstr. (Flur 8, Flst. 29) wird erteilt.  

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 16/97 – „Gartenstraße“ der Stadt Mirow. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben widerspricht bezüglich der Baugrenzen den Festsetzungen des B-Planes. Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde gestellt.

Von den Festsetzungen des B-Planes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des B-Planes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die beantragte Befreiungvon den Festsetzungen des B-Planes wurde Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken, Strelitzerstraße 8 und 11 sowie bei der Gartenstraße 1a gewählt um ein einheitliches Straßenbild zu erzielen.

Aufgrund der Lage in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow, ist die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB notwendig. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Genehmigung liegen vor.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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