Beschlussvorlage Mirow - Mi 138/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung/ Umnutzung der Remise zur behindertengerechten Wohnnutzung; Errichtung eines behindertengerechten Verbindungsbaus zwischen Wohnhaus und Remise in Mirow, Bahnhofsstr. (Flur 14, Flst. 11) wird nicht erteilt.  

 

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Begründung:

In Ihrer Sitzung vom 16.08.2016 (mi 079/16) hat der Hauptausschuss bereits einmal die Rückwertige Nutzung (damals Umbau zur Ferienwohnung) untersagt.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Es ist beabsichtigt das geplante Vorhaben im hinteren Grundstücksbereich zu realisieren.

Der rückwärtige Bereich der näheren Umgebung ist durch Nebengebäude und Gartenflächen geprägt.

Die geplante Nutzungsänderung fügt sich nach der Art der Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine Zustimmung des Vorhabens würde die Möglichkeit zur Hauptnutzung in 2. Reihe eröffnen.

 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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