Beschlussvorlage Mirow - Mi 115/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Mirow als Verpächter stimmt der Errichtung eines Unterstandes in Leussow (Flur 5, Flst. 6/2 und 7/3) nicht zu.

 

Reduzieren

Begründung:

Der Pächter, der an das Gemeinschaftshaus grenzenden Fläche in Leussow, hat den beiligenden Antrag auf Errichtung eines Unterstandes auf der Gemeindefläche gestellt.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist nach § 61 LbauO MV verfahrensfrei.

 

Der mit der Gemeinde geschlossene Pachtvertrag schließt die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Pachtfläche aus. Bereits 2014 hatte der Pächter ohne Zustimmung der Gemeinde einen großen Teil des Grundstückes überbaut. Der Versuch einer späteren Legalisierung durch eine Baugenehmigung sowie der Beschluss zum Rückbau unter Androhung einer fristlosen Kündigung des Pachtvertrages wurde in den Vorlagen Mi 151/14, Mi 174/14 und Mi 177/14 behandelt. Aufgrund des umgehenden Rückbaus der Anlagen blieb das Pachtverhältnis bestehen.

 

Unter Berücksichtigung des Pachtvertrages sowie der zurückliegenden Ereignisse sollte der Bebauung nicht zugestimmt werden.

 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Loading...