Beschlussvorlage Mirow - Mi 156/20-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zaunes zur Einfriedung des Forsthauses in Peetsch (Flur 2, Flst. 39/1, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6 und 41) wird erteilt.

 

Reduzieren

Begründung:

Der Hauptausschuss der Stadt Mirow hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 mit dem Beschluss Mi 156/20 das Vorhaben in einem größeren Umfang bereits abgelehnt. Im Rahmen der Neubeantragung wird auf die Errichtung des 1050m langen Doppelstabmattenzaunes verzichtet und lediglich der Bestandszaun um das Gelände des alten Forsthauses durch einen Kastanienzaun ersetzt.

 

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

 

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

 

Dem geplanten Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen.

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...