Beschlussvorlage Mirow - Mi 087/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/97 „Gartenstraße“ der Stadt Mirow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich Begründung und beschließt, diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich auszulegen sowie die Behörden, die Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

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Begründung:

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/97 der Stadt Mirow „Gartenstraße“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird beschlossen.

Entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB entfällt die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung bzw. einen gemäß § 4b BauGB beauftragten Dritten förmlich beteiligt.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich zu äußern.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte“) einzustellen.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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