Beschlussvorlage Mirow - Mi 049/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Wildkühlzelle für „forstwirtschaftliche Nutzung“ einschl. Betonplatte in Blankenförde (Flur 1, Flst. 113/5) wird erteilt.

 

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Begründung:

Nach der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens (am 11.05.21; Mi 049/21) haben sich der Antragsteller und die Anwohnerin (deren Planer) auf einen alternativen Standort verständigt. An diesem näher zur Straße gelagerten Standort, dient die vorhandene Scheune als Lärmschutz. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an diesem Standort ist nun Gegenstand dieses Beschlusses. Die “alten“ Anlagen wurden diesem Beschluss beigefügt.  

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 02/2020 der Stadt Mirow „Wohngebiet an der Försterei“. Da der B-Plan noch nicht den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat, liegt das Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist, und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Das Vorhaben ist einer land- und forstwirtschaftlichen Aufgabe zuzuordnen, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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