Beschlussvorlage Mirow - Mi 067/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Granzow, Uferweg (Flur 28, Flst. 30/46) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Wochenendhausgebiet nach der BauNVO § 10. Das Vorhaben widerspricht in der Art der Nutzung diesem Gebiet. Die Errichtung von Wohnhäusern (dauerhafte Wohnnutzung) ist in dem Wochenendhausgebiet allgemein nicht zulässig.

Das Vorhaben ist abzulehnen.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

 

Soll

Ist

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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