Beschlussvorlage Mirow - Mi 062/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage: Neubau von zwei Stegen (L-Form, T-Form), Rückbau der vorhandenen Stege in Mirow (Flur 29, Flst. 6/6 und Flur 3, Flst. 25/2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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15.06.2021
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Begründung:
Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.
Durch das beantragte Vorhaben werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, somit kann es zugelassen werden.
Hinweis: Der Antrag wird direkt in der Stadtvertretung behandelt, da sonst die gesetzlich einzuhaltende Bearbeitungsfrist ablaufen würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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