Beschlussvorlage Mirow - Mi 046/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Umbau sowie zur Umnutzung eines Wohnhauses in Mirow (Flur 18, Flst. 55/1) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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