Beschlussvorlage Mirow - Mi 049/21
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung einer Wildkühlzelle für "forstwirtschaftliche Nutzung" einschl. Betonplatte in Blankenförde (Flur 1, Flst. 113/5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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11.05.2021
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Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 02/2020 der Stadt Mirow „Wohngebiet an der Försterei“. Da der B-Plan noch nicht den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat, liegt das Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Vorhaben ist einer land- und forstwirtschaftlichen Aufgabe zuzuordnen, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Hinweis: Das Vorhaben widerspricht den geplanten Festsetzungen des o.g. B-Planes. Eine Veränderungssperre soll jedoch nicht erlassen werden. Trotz der Möglichkeit auf einen anderen nahegelegenen Standort auszuweichen, besteht der Vorhabenträger auf den beantragten Bauplatz um die neue Kühlzelle direkt bei der alten (weitergenutzten) Kühlzelle und dem derzeit genutzten Lager zu haben.
Um eine gemeinsame Beratung mit der Abwägung zum B-Plan zu erreichen, wurde die Vorklage direkt in die Stadtvertretung gelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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