Beschlussvorlage Mirow - Mi 157/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Nutzungsänderung, Rückbau vom Gewerbe in Wohnraum in Mirow, Töpferstr. (Flur 7, Flst. 42) wird erteilt. 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

Das Vorhaben befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf der Rückbau von Gewerbe in Wohnraum mit Umbau des Fensters im Erdgeschoss einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.

Diese wird in diesem Fall im Zusammenhang mit der Baugenehmigung erteilt. Es werden keine sanierungsrechtlichen Belange beeinträchtigt.

Dem Vorhaben kann zugestimmt werden.

 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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