Beschlussvorlage Mirow - Mi 008/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Carport in Peetsch (Flur 1, Flst. 48/22) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der „Satzung der Stadt Mirow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Peetsch“. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 und 4 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Den Festlegungen der Satzung muss entsprochen werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben nicht erfüllt.

 

Der beantragte Carport für ein Wohnmobil befindet sich außerhalb des zu überbauenden Bereichs der Satzung. Somit ist der Antrag abzulehnen.

 

Soweit der Carport vollständig in das Baufeld verschoben oder aus der Planung entfernt wird, kann das gemeindliche Einvernehmen ohne erneute Beteiligung in Aussicht gestellt werden.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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