Beschlussvorlage Mirow - Mi 004/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Wildkühlzelle für „forstwirtschaftliche Nutzung“ einschl. Betonplatte in Blankenförde (Flur 1, Flst. 113/5) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Das Vorhaben ist einer land- und forstwirtschaftlichen Aufgabe zuzuordnen, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Hinweis: Um die gesetzlichen Fristen einhalten zu können, wird auf die Beteiligung des Bau- und Hauptausschusses verzichtet.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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