Beschlussvorlage Mirow - Mi 156/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zaunes zur Einfriedung des Forsthauses in Peetsch (Flur 2,

Flst. 39/6) wird nicht erteilt.  

 

Reduzieren

Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da dem Vorhaben öffentliche Belange nach § 35 III Nr. 5 „Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege […] beeinträchtigt“ BauGB entgegenstehen.
 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...