Beschlussvorlage Mirow - Mi 148/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Mirow, dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss 2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Mirow Entlastung zu erteilen.

 

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Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Mirow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Mirow zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 28.04.2020 zu empfehlen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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