Beschlussvorlage Mirow - Mi 140/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Mirow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Andreas Franz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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15.12.2020
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Begründung:
Mit Beschluss der Stadtvertretung am 23.06.2020 wurde der Einführung einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Mirow mehrheitlich zugestimmt. Laut Niederschrift zur Stadtvertretersitzung vom 23.06.2020 soll die Satzung im 2. Halbjahr 2020 zur Beschlussfassung vorliegen und mit Wirkung ab 01.01.2022 in Kraft treten.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine rein örtliche Aufwandssteuer im Sinne von Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz (GG). Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg – Vorpommern (KAG M-V).
Der Anlass für die Einführung der Zweitwohnungssteuer ist die Verteilung der Steuererträge. Für die mit Hauptwohnsitz hier gemeldeten Einwohner erhält die Stadt Mirow einen Anteil aus der Einkommensteuer, den diese Einwohner an das Finanzamt geleistet haben. Für Besitzer oder Nutzer von Zweitwohnungen erhält die Stadt Mirow weder Anteile der Einkommenssteuer, noch Schlüsselzuweisungen für mangelnde Steuerkraft. Die Einwohner mit Hauptwohnsitz tragen somit den Großteil der Kosten für die kommunalen Infrastruktureinrichtungen, obwohl diese allen gleichermaßen zugutekommen. Die Zweitwohnungssteuer zielt somit auf einen Belastungsausgleich hierfür ab.
Von der Zweitwohnungssteuer erhofft sich die Stadt folgende Effekte:
- unmittelbar höhere Einnahmen
- höhere Schlüsselzuweisungen durch Ummeldungen zum Hauptwohnsitz
- Löschung von sog. „Karteileichen“ hinsichtlich Zweitwohnsitzen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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271 kB
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