Beschlussvorlage Mirow - Mi 133/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 02/2020 der Stadt Mirow "Wohngebiet an der Försterei Blankenförde"
- Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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10.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 02/2020 „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 02/2020 „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Begründung: Mit Beschluss vom 08.09.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Mirow die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02/2020 „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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727,3 kB
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