Beschlussvorlage Mirow - Mi 132/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

2.  Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gebilligt.

 

4. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.  Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ anzupassen.

 

 

Reduzieren

Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag zuletzt in der Zeit vom 03.08.2020 bis 04.09.2020 im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet möglich.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...