Beschlussvorlage Mirow - Mi 128/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB für die Erneuerung der Dacheindeckung des Hauptgebäudes in der Rudolf-Breitscheid-Straße (Flur 8, Flst. 39) wird für die Variante 1 Anthrazit abgelehnt und

für die Variante 2 Trentino in engobierter, nicht glänzender Form erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf die Neueindeckung eines Daches im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow. Beabsichtigt ist die Neueindeckung mit, nach Angaben des Antragstellers engobierten nicht glänzenden Dachziegeln in der Variante 1, der vom Antragssteller bevorzugten Farbe Anthrazit und der 2.Variante Trentino (Beispiel im Anhang).

Entsprechend des Rahmplanes zur Sanierungssatzung der Stadt Mirow sind Dächer ausschließlich in den Farben Rot bis Rotbraun einzudecken. Daraus folgend ist die Variante 1 abzulehnen. Der Variante 2 könnte entsprechend des beiliegenden Farbmusters zugestimmt werden.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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