Beschlussvorlage Mirow - Mi 120/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Mirow für die Bereiche „Ferien auf dem Bauernhof – Hohe Brücke“, „Schildkamp“, „An der Wesenberger Chaussee“ sowie einer Teilfläche in Granzow südlich des „Reiterhofes Ferienpark Mirow“.

 

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Begründung:

Die Geltungsbereiche der B-Pläne VE Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof – Hohe Brücke“ und Nr. 01/2019 „Schildkamp“ werden derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, der Bereich des B-Planes Nr. 01/20 „An der Wesenberger Chaussee“ als ein Gewerbegebiet und der südlich des Reiterhofes Ferienpark Mirow ist eben diesem fälschlicherweise zugeordnet, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

Die Kosten der Planänderung sollen die Vorhabenträger der B-Pläne im Verhältnis der durch die Pläne in Anspruch genommenen Fläche tragen.

Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt Mirow, vertreten durch den Bürgermeister, abzuschließen.   
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: Da zwei der o.g. Pläne von Investoren aufgestellt werden, sind die Kosten entsprechend der überplanten Fläche zu teilen. Somit entstehen der Stadt Mirow nur die anteiligen Kosten für Ihre eigenen B-Pläne. Eine entsprechende Beschlussvorlage folgt. Die Kosten sind im HH eingestellt.

 

 

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Anlagen

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