Beschlussvorlage Mirow - Mi 127/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Eigentumsübertragung sowie für eine Grundschuldeintragung in Mirow, Strelitzer Str. (Flur 15, Flst. 24/3, 26/2, 27/2) wird erteilt.

 

 

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Begründung:

Nach § 144 BauGB bedarf sowohl die Eigentumsübertragung als auch die Belastung mit einer Grundschuld im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Förderzeitraum für die Sanierungen vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin.

Das Ergebnis der Spekulationsprüfung war unauffällig.

 

Der Eigentumsübertragung und der Eintragung der Grundschuld stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.

 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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