Beschlussvorlage Mirow - Mi 094/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen auf vorzeitige Entlassung aus dem Sanierungsgebiet der Stadt Mirow (Flur 7, Flst. 5) wird gem. §163 BauGB erteilt.

 

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Begründung:

Das Objekt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Der Eigentümer des o.g. Grundstückes hat einen Antrag auf Entlassung aus dem Sanierungsgebiet und Löschung des Sanierungsvermerkes aus dem Grundbuch gestellt.

Als Voraussetzungen zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet müssen die Grundstücke entsprechend der Festsetzungen des Rahmenplanes und unter Beachtung der Ziele und der Zwecke der städtebaulichen Sanierung bebaut sein. Zudem müssen die Ausgleichsbeträge ermittelt und der jeweilige Betrag vom Antragsteller bezahlt werden.

Diese Voraussetzungen wurden vollumfänglich erfüllt.

 

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.  

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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