Beschlussvorlage Mirow - Mi 103/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Eigentumsübertragung in Mirow, Mühlenstr. (Flur 7, Flst. 23) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das zu verkaufende Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf der Verkauf im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Sanierungszeitraum vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung.

Das Ergebnis der Spekulationsprüfung für Grundstücksverkäufe im Sanierungsgebiet war unauffällig.

Der Verkauf behindert den Abschluss der Sanierung nicht, es liegen auch sonst keine städtebaulichen Gründe für eine Versagung vor.

 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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