Beschlussvorlage Mirow - Mi 057/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/ 20 „An der Wesenberger Chaussee“

 

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Begründung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Wesenberger Chaussee“ befindet sich auf dem rund

2,1 ha großen Gelände der ehemaligen Getreidewirtschaft in Mirow. Das derzeit großflächig versiegelte Areal soll zu großen Teilen entsiegelt und in ein Misch- und allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.

Die dazu notwendige Infrastruktur sowie die Umnutzung und Umgestaltung des Geländes erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit als Gewerbestandort ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB aufgestellt. 

Die Kosten der Planung und der Erschließung trägt der Grundstückseigentümer. Eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme ist abzuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: kein finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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