Beschlussvorlage Mirow - Mi 076/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2020 der Stadt Mirow „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Begründung:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 113/4 (tlw.) 113/5, 113/6 und 113/8 (tlw.) der Flur 1, Gemarkung Blankenförde. Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Bezugnehmend auf den als Anlage 2 beigefügten Antrag aus Blankenförde vom 14.07.2020 liegen bereits konkrete Investitionsabsichten für den in der Anlage dargestellten Planungsraum und die Errichtung eines Wohnhauses auf Teilflächen des Flurstücks 113/4, Flur 1, Gemarkung Blankenförde vor.

 

Der Geltungsbereich bezieht neben den Wohn- und Nebengebäuden der ehemaligen Försterei weitere Grundstücke ein. So besteht perspektivisch die Möglichkeit zur Erschließung eines zusätzlichen Bauplatzes im Süden des geplanten Geltungsbereiches auf Teilflächen des Flurstücks 113/8, Flur 1, Gemarkung Blankenförde.

 

Zielstellung ist entsprechend der Verdichtung des baulichen Bestandes im Bereich der ehemaligen Försterei. Durch die Überplanung wird der Norden der Ortslage Blankenförde städtebaulich abgerundet. Innerhalb des bewohnten Ortsteils Blankenförde stehen entsprechende Potenzialflächen für den Wohnungsbau derzeit nicht zur Verfügung.

 

Die Kosten der Planung und der Erschließung trägt der Vorhabenträger (Antragsteller). Eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme ist abzuschließen.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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