Beschlussvorlage Mirow - Mi 032/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer überdachten Terrasse, sowie eines Unterstandes (nördlich-Schuppen) in Babke (Flur 7, Flst. 235/1, 235/2) wird erteilt. 

 

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Begründung:

Der Antragsteller hatte Anfang des Jahres bereits einen umfangreichen Antrag für das besagte Grundstück gestellt. Der Antrag wurde per Eilentscheidung des Bürgermeisters (bestätigt durch die Stadtvertretung am 23.06.2020) abgelehnt. Der nun vorliegende Antrag wurde auf die o.g. Objekte, welche zur Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit nötig sein sollen, reduziert.

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 1 BauGB. Ein Vorhaben ist hier nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betreib dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Die Voraussetzung nach § 35 Abs. 1 Pkt. 1 sind erfüllt. Somit ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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