Beschlussvorlage Mirow - Mi 081/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnhaus in ein Ferienhaus mit zeitweiliger Vermietung in Granzow, Alte Pferdekoppel (Flur 27, Flst, 38/16) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Der ursprüngliche Gedanke bei der Planaufstellung des Bebauungsplanes Seestraße Granzow durch den Vorhabenträger war es, hier ein neues Gebiet für Ferienhäuser entstehen zu lassen.

Da sich bei der Planaufstellung herauskristallisierte, dass die Anwohner strikt gegen eine Feriennutzung in diesem Bereich waren, wurde der Plan verworfen. Entsprechend dem Willen der Stadtvertretung, dem Wunsch der Anwohner und dem ohnehin vorhandenen Bedarf an Wohnraum wurde ein allgemeines Wohngebiet entwickelt.

Aus diesem Umstand heraus ergibt es sich, dass der Ausschluss von Beherbergungsbetrieben und der Feriennutzung zu einem Grundzug der Planung geworden ist und Ausnahmen somit nicht möglich sind.

 


 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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