Beschlussvorlage Mirow - Mi 077/20
Grunddaten
- Betreff:
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Flächennutzungsplan der Stadt Mirow als Rechtsnachfolger der - Gemeinde Roggentin - 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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11.08.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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08.09.2020
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Begründung:
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Mirow als Rechtsnachfolger der Gemeinde Roggentin sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 01/2018 der Stadt Mirow „Neufeld“ sowie Nr. 02/2020 der Stadt Mirow „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ geändert werden.
Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich 1 im Bereich der ehemaligen Försterei Blankenförde und die Flurstücke 113/4 (tlw.),113/5, 113/6 und 113/8 (tlw.) der Flur 1, Gemarkung Blankenförde soll die Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche geändert werden.
Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich 2 im Bereich Neufeld und die Flurstücke 64, 65, 66, 67 und 69/1 der Flur 4, Gemarkung Blankenförde soll die Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Dorfgebiet geändert werden.
Die Änderungen werden erforderlich, weil die derzeitige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft den geplanten Festsetzungen der Bebauungspläne entgegenstehen.
Die Kosten der Planänderung sollen die Vorhabenträger der B-Pläne im Verhältnis der durch die Pläne in Anspruch genommenen Fläche tragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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