Beschlussvorlage Mirow - Mi 077/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Mirow als Rechtsnachfolger der Gemeinde Roggentin wird im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Roggentin wie folgt geändert:
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

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Begründung:

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Mirow als Rechtsnachfolger der Gemeinde Roggentin sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 01/2018 der Stadt Mirow „Neufeld“ sowie Nr. 02/2020 der Stadt Mirow „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ geändert werden.

Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich 1 im Bereich der ehemaligen Försterei Blankenförde und die Flurstücke 113/4 (tlw.),113/5, 113/6 und 113/8 (tlw.) der Flur 1, Gemarkung Blankenförde soll die Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche geändert werden.

Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich 2 im Bereich Neufeld und die Flurstücke 64, 65, 66, 67 und 69/1 der Flur 4, Gemarkung Blankenförde soll die Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Dorfgebiet geändert werden.

Die Änderungen werden erforderlich, weil die derzeitige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft den geplanten Festsetzungen der Bebauungspläne entgegenstehen.

Die Kosten der Planänderung sollen die Vorhabenträger der B-Pläne im Verhältnis der durch die Pläne in Anspruch genommenen Fläche tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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